E-Bike-Fahren ohne Helm: Achtung, Mitverschulden nach Unfall möglich!

E-Bike-Fahren ohne Helm: Achtung, Mitverschulden nach Unfall möglich!

E-Bike-Fahren ohne Helm: Achtung, Mitverschulden nach Unfall möglich!

Obwohl sich Raserei auf zwei Rädern mit elektrischem Rückenwind immer beliebter macht, gibt es noch immer eine Diskussion, die hitziger ist als der Sommer in Graz: Helm ja oder nein? Gerade für E-Bike-Fahrer:innen hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich nun eine wegweisende Entscheidung getroffen. Und die könnte euch verdammt ins Grübeln bringen, wenn ihr die nächste Spritztour ohne Helm plant.

Das Urteil des OGH: Ohne Helm könnte’s teuer werden

Im Frühjahr 2024 urteilte der OGH, dass E-Bike-Fahrer:innen, die ohne Helm unterwegs sind und in einen Unfall verwickelt werden, sich unter Umständen ein Mitverschulden an ihren Verletzungen zuschreiben lassen müssen. Klingt erstmal trocken, ist aber enorm wichtig:

  • Was bedeutet Mitverschulden?
    Das Mitverschulden ist der Anteil an der Unfallursache, den euch die Richter:innen zuweisen. Sprich: Wenn ihr ohne Helm unterwegs seid und stürzt, kann euch die Versicherung einen Teil der Kosten für Behandlung und Schadenersatz kürzen, weil ihr einen Helm hättet tragen sollen.
  • E-Bikes = keine Kleinkinderfahrzeuge
    Der OGH betont, dass E-Bikes - besonders jene ab 25 km/h Unterstützung - keine „niedrigmotorisierten Fahrzeuge“ sind, sondern näher am Fahrrad mit ernsthaftem Risiko. Daher wird das Helmtragen als Schutzmaßnahme ähnlich wie bei Mofas bewertet.

Damit signalisiert der OGH, dass wer sich auf einem E-Bike bewegt, auch die Verantwortung für die eigene Sicherheit ernst nehmen sollte. Wer den Schutzhelm links liegen lässt, läuft Gefahr, dass Versicherungen bei Unfallfolgen einen Prozentsatz der Kosten nicht übernehmen.

Der ÖAMTC warnt: Helm ist kein modischer Schnickschnack

Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) begrüßt das Urteil und unterstreicht, wie sinnvoll Helme gerade für E-Biker:innen sind. Sie raten:

  • Immer einen Helm tragen – selbst bei kurzen Fahrten in der Stadt.
  • Auf geprüfte, gut sitzende Helme setzen – Optik ist wichtig, aber Sicherheit noch mehr.
  • Kein „Ich-kann-gegen-was-kleines-nicht-stürzen“: E-Bikes sind schneller als klassische Räder und können in unvorhergesehenen Situationen zu heftigen Stürzen führen.

Der ÖAMTC zeigt auch Versicherten, wie sie im Schadensfall gut abgesichert sind: “Helm is‘ Pflicht für den Kopf, sonst wird’s im Fall der Fälle halt teuer.”

Unsere BIKEGRAZ-Fazit für dich

Ja, ein Helm kann manchmal unangenehm sein, du schwitzt drunter oder findest ihn optisch eher so semigeil. Aber glaub uns: Euer Kopf ist kein Fahrradhelm-freier Bereich – und das OGH-Urteil macht unmissverständlich klar, dass die Verantwortung bei dir liegt. Also lieber einen stylishen Helm schnappen als später beim Schaden den Kopf hängen lassen.

Fahr sicher, fahre mit Helm - das ist, was du deiner Schaltgruppe schuldig bist!

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